Rechtsprechung
EuGH, 13.03.1990 - C-30/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Verordnung Nr . 2892/77 des Rates; Richtlinie 77/388 des Rates
1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine ... - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Pflicht der Mitgliedstaaten zur Anpassung ihrer nationalen Mehrwertsteuerregelungen im Hinblick auf die Errichtung eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; Besteuerung von Beförderungsleistungen für Teilstrecken durch den jeweiligen Mitgliedstaat; Erhebung von ...
- Judicialis
VO Nr. 2892/77; ; Richtlinie 77/388
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO Nr. 2892/77; Richtlinie 77/388
1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen, die zwischen zwei Punkten des nationalen Hoheitsgebiets, teilweise aber ausserhalb davon erfolgen - Keine ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzungsverfahren - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderung, die teilweise aber außerhalb davon erfolgt.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
- EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-691
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 23.01.1986 - 283/84
Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA
Auszug aus EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
18 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 ( Trans Tirreno Expreß, Slg. 1986, 231, Randnr. 21 ) festgestellt hat, verwehrt es die Sechste Richtlinie, insbesondere Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b, einem Mitgliedstaat nicht, eine Beförderungsleistung zwischen zwei Punkten seines Hoheitsgebiets der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, auch wenn die Beförderungsstrecke teilweise ausserhalb seines Hoheitsgebiets verläuft, sofern er nicht in die Steuerkompetenzen anderer Staaten eingreift; aus dieser Rechtsprechung folgt jedoch nicht, daß die Sechste Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichten würde, die in ihrem Hoheitsgebiet erfolgten Beförderungen für diejenige Teilstrecke der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, die in oder über internationalen Gewässern zurückgelegt wird. - EuGH, 15.12.1987 - 326/85
Niederlande / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
23 Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Fall von Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können, das Gebot der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in besonderem Masse gilt ( siehe das Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24; sowie das Urteil vom 22. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 92/87 und 93/87, Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 405, Randnr. 22 ). - EuGH, 22.02.1989 - 92/87
Kommission / Frankreich und Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
23 Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Fall von Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können, das Gebot der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes in besonderem Masse gilt ( siehe das Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24; sowie das Urteil vom 22. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 92/87 und 93/87, Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 405, Randnr. 22 ).
- EuG, 08.07.2008 - T-99/04
GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …
17 und 18, vom 15. Dezember 1987, 1rland/Kommission, 325/85, Slg. 1987, 5041, Randnr. 18, und Niederlande/Kommission, 326/85, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, vom 22. Februar 1989, Kommission/Frankreich und Vereinigtes Königreich, 92/87 und 93/87, Slg. 1989, 405, Randnr. 22, vom 13. März 1990, Kommission/Frankreich, C-30/89, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23, vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 57, und vom 16. Oktober 1997, Banque Indosuez u. a., C-177/96, Slg. 1997, I-5659, Randnr. 27). - EuGH, 29.03.2007 - C-111/05
Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen - …
Gleiches gilt erst recht für den Teil der Leistung, der auf hoher See erbracht wird, einem Gebiet, das nach Art. 89 des Seerechtsübereinkommens der Souveränität der Staaten entzogen ist (vgl. auch im Bereich der Beförderungsdienstleistungen Urteil vom 13. März 1990, Kommission/Frankreich, C-30/89, Slg. 1990, I-691, Randnr. 17). - EuG, 05.04.2006 - T-279/02
Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes stelle der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen eine Ausprägung des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit dar (Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi u. a., Slg. 1981, 2735, Randnr. 10, und vom 22. Februar 1984 in der Rechtssache 70/83, Kloppenburg, Slg. 1984, 1075, Randnr. 11) und verlange insbesondere, dass das Gemeinschaftsrecht eindeutig und für die Betroffenen vorhersehbar sei, wobei das Erfordernis der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit von Gemeinschaftsrechtsakten in besonderem Maße gelte, wenn es sich um Vorschriften handele, die finanzielle Konsequenzen haben könnten, denn die Betroffenen müssten in der Lage sein, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23 und die dort genannte Rechtsprechung).Die Höhe der Geldbuße werde in Wirklichkeit nicht durch die Verordnung im Voraus bestimmt, sondern ausschließlich durch die Kommission, und zwar in einer weder vorhersehbaren noch nachprüfbaren Weise (vgl. das oben in Randnr. 35 angeführte Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 23 und die dort genannte Rechtsprechung).
- BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld …
Diese Sonderregelung für Beförderungsleistungen soll --insbesondere bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen-- sicherstellen, dass jeder Mitgliedstaat die (Teil-)Strecken tatsächlich besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet liegen (Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--, Urteile vom 6. November 1997 C-116/96, Reisebüro Binder, Slg. 1997, I-6103;… vom 23. Mai 1996 C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675 Rdnr. 10; vom 13. März 1990 C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691 Rdnr. 15; vgl. allgemein die 7. Begründungserwägung zur Richtlinie 77/388/EWG). - BFH, 20.12.2005 - V R 30/02
Ort der Lieferung bei Umsätzen aus einer auf einem Kreuzfahrtschiff betriebenen …
25 Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Besteuerung von Dienstleistungen an Bord eines Schiffes bereits festgestellt hat, dass die Sechste Richtlinie es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, den Anwendungsbereich ihrer Steuergesetzgebung über ihre Hoheitsgrenzen hinaus auszudehnen, sofern sie nicht in die Kompetenzen anderer Staaten eingreifen (Urteile vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84, Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, und vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 18). - EuG, 27.09.2006 - T-43/02
Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 …
Im Fall von Vorschriften, die finanzielle Auswirkungen hätten, gelte das Gebot der Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit in besonderem Maße (Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 15.09.2005 - C-58/04
Köhler - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Ort des steuerbaren Umsatzes - …
25 Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Besteuerung von Dienstleistungen an Bord eines Schiffes bereits festgestellt hat, dass die Sechste Richtlinie es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, den Anwendungsbereich ihrer Steuergesetzgebung über ihre Hoheitsgrenzen hinaus auszudehnen, sofern sie nicht in die Kompetenzen anderer Staaten eingreifen (Urteile vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84, Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, und vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 18). - EuGH, 02.04.1998 - C-296/95
DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN …
Die Kläger des Ausgangsverfahrens machen ferner geltend, der Grundsatz der Rechtssicherheit, wie er insbesondere im Urteil vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691) bestätigt worden sei, setze voraus, daß die Richtlinie so auszulegen sei, daß jede Mehrdeutigkeit den Privatpersonen zugute komme, soweit sie finanzielle Auswirkungen haben könne. - BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …
Die in Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) bezeichnete Beförderungsstrecke als besonderer Anknüpfungspunkt für den Ort von Beförderungsleistungen soll gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Personenbeförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet zurückgelegt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 13. März 1990 Rs. C-30/89, Slg. 1990, I-691, UR 1991, 170 zu Rdnr. 16), ungeachtet etwaiger praktischer Schwierigkeiten und der Bedeutung für das Steueraufkommen (…vgl. EuGH-Urteil vom 23. Mai 1996 Rs. C-331/94, UR 1996, 222 zu Rdnr. 12). - EuGH, 06.11.1997 - C-116/96
Reisebüro Binder
Diese besondere Anknüpfungsregelung für Beförderungsleistungen, die von der in Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Regelung zur Bestimmung des Ortes einer Dienstleistung abweicht, soll daher gewährleisten, daß jeder Mitgliedstaat Beförderungsleistungen für die Teilstrecken besteuert, die in seinem Gebiet zurückgelegt werden (Urteile vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 16, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-331/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-2675, Randnr. 10). - Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-111/05
Aktiebolaget NN - Mehrwertsteuer - Lieferung und Verlegung eines …
- BFH, 08.02.1996 - V R 17/93
Umsatzsteuer; Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei grenzüberschreitender …
- EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-58/04
Köhler - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Lieferung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-382/02
Cimber Air
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-394/04
Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A Absatz …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03
MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03
SEPA
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2008 - C-291/07
Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-358/97
Kommission / Irland
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-276/97
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-260/98
Kommission / Griechenland
- EuGH, 16.01.1992 - C-57/90
Kommission / Frankreich
- BFH, 21.08.1997 - V R 58/95
Steuerbarkeit von Personenbeförderungsleistungden mit Schiffen auf dem Rhein und …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1997 - C-117/96
Danmarks Aktive Handelsrejsende, handelnd für Carina Mosbæk gegen Lønmodtagernes …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-190/95
ARO Lease BV gegen Inspecteur van de Belastingdienst Grote Ondernemingen te …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-359/97
Kommission / Vereinigtes Königreich
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
Reisebüro Binder GmbH gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften. - Sechste …
- EuG, 30.01.2018 - T-625/16
Przedsiebiorstwo Energetyki Cieplnej / ECHA
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-41/94
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Bundesfinanzhof München, 01.08.1996 - VR 58/94
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzungsverfahren - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderung, die teilweise aber außerhalb davon erfolgt
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
- EuGH, 13.03.1990 - C-30/89
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-691
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 04.04.1974 - 167/73
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
Ich erinnere hier zum einen an das Urteil der Rechtssache 167/73 7, dem zufolge die nach dem französischen Arbeitsgesetzbuch für die Seeschiffahrt geltende Bedingung, die Besatzung eines Seeschiffes müsse zu einem bestimmten Anteil aus französischen Mitgliedern bestehen, mit dem Artikel 48 des Vertrages und der dazu ergangenen Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 8 unvereinbar ist.18.5) Sprechen somit die nach der angeführten Rechtsprechung naheliegenden Erwägungen (zur Relativierung des Grundsatzes der Territorialität und zum zutreffenden Verständnis des räumlichen Anwendungsbereichs der Vertragsregeln) gegen den von 7 - Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359.8 - ABl.
- EuGH, 27.09.1989 - 9/88
Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
- Urteil vom 27. September 1989 in der Rechtssache 9/88, M. Mario Lopes da Veiga/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1989, 2989. - EuGH, 18.12.1986 - 93/85
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
12 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171.13 _ Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 93/85, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 4011.
- EuGH, 12.07.1984 - 237/83
Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
- Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83, SARL Prodest/Caisse primaire d'assurance maladie Paris, Slg. 1984, 3153. - EuGH, 20.03.1986 - 303/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
12 - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171.13 _ Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 93/85, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 4011. - EuGH, 26.03.1987 - 235/85
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
Und sie hat zum anderen auf den Artikel 374 dieser Akte 11 - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, 1485. - EuGH, 15.03.1989 - 51/88
Hamann / Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
14.4) Machen schon die angeführten Urteile klar, daß es nicht angebracht ist, den Grundsatz der Territorialität, dem Frankreich und Spanien eine so große Bedeutung beimessen, bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs der Vertragsregeln überzubewerten, so kann zur Bestärkung dieser Erkenntnis, die für unseren Fall von Bedeu- 6 - Urteil vom 15. März 1989 in der Rechtssache 51/88, Hamann, Slg. 1989, 767. - EuGH, 23.01.1986 - 283/84
Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89
- Urteilvom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84, Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231.